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AGB – BK-Fotomomente

Allgemeine Geschäftsbedingungen

BK-Fotomomente · Stand: Oktober 2026

Abschnitt A – Allgemeine Bestimmungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen dem jeweils im Angebot, in der Auftragsbestätigung und in der Rechnung genannten Fotografen, entweder Bernhard Maier, Aischer Hauptstr. 20, 91325 Adelsdorf, oder Kerstin Hofmann, Luxemburger Weg 15, 91325 Adelsdorf, jeweils als eigenständiger Unternehmer handelnd unter der Marke BK-Fotomomente (nachfolgend „Fotograf“), und seinen Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über fotografische Leistungen, Bildlieferungen und Produkte. Vertragspartner des Kunden ist ausschließlich der Fotograf, der das Angebot erstellt und die Rechnung stellt.
  2. Verbraucher ist, wer den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist, wer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB), insbesondere Firmen, Vereine mit gewerblicher Nutzung und Behörden (nachfolgend „Geschäftskunde“). Soweit nicht anders angegeben, gelten die Regelungen für alle Kunden. Abschnitt B (§§ 12–14) gilt ergänzend nur für Geschäftskunden.
  3. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Fotograf ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Vertragsschluss

  1. Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich befristet sind. Der Vertrag kommt durch schriftliche oder textliche Bestätigung des Fotografen oder durch Durchführung des Auftrags zustande.
  2. Die AGB werden bei Buchung bzw. Angebotsannahme in den Vertrag einbezogen. Der Kunde bestätigt, dass er sie zur Kenntnis nehmen konnte.

§ 3 Termine, Absage, Wetter

  1. Vereinbarte Termine sind verbindlich. Wird ein Termin vom Kunden weniger als 48 Stunden vorher abgesagt oder erscheint der Kunde nicht, kann der Fotograf eine Ausfallpauschale verlangen, und zwar 30 % der vereinbarten Vergütung bei Verbrauchern und 50 % bei Geschäftskunden. Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
  2. Bei Außenshootings kann der Termin wetterbedingt einvernehmlich verschoben werden. Ein Anspruch auf Ersatz entsteht dadurch nicht.

§ 4 Leistungsumfang, Bildauswahl, Rohdaten

  1. Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
  2. Der Fotograf entscheidet nach eigenem künstlerischem Ermessen über Motivwahl, Bildgestaltung, Auswahl und Bearbeitung der gelieferten Bilder. Eine bestimmte Bildanzahl wird nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist. Technisch misslungene, doppelte oder ungeeignete Aufnahmen müssen nicht geliefert werden.
  3. Rohdaten: Ein Anspruch auf Herausgabe unbearbeiteter Originaldateien, insbesondere RAW-Dateien oder sonstiger Rohdaten, sowie auf Herausgabe aller aufgenommenen Bilder besteht nicht. RAW-Dateien sind unfertiges Arbeitsmaterial. Geschuldet und geliefert wird das fertig bearbeitete Bild. Eine Herausgabe von Rohdaten erfolgt nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde, und gegen eine gesonderte Vergütung.
  4. Einsatz weiterer Fotografen: Der Fotograf darf den Auftrag ganz oder teilweise durch einen weiteren Fotografen (z. B. als Zweitfotograf bei einer Hochzeit) ausführen lassen. Dieser handelt als Erfüllungsgehilfe bzw. Subunternehmer des Fotografen. Vertragspartner des Kunden und für die Auftragsausführung verantwortlich bleibt der Fotograf. Eine Zustimmung des Kunden ist dafür nicht erforderlich, Kundenwünsche zur Besetzung werden nach Möglichkeit berücksichtigt.
  5. Persönlichkeitsrechte der Abgebildeten: Das Recht am eigenen Bild und das allgemeine Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Personen begründen keinen Anspruch auf Herausgabe von Rohdaten oder unbearbeiteten Originalen und keinen Anspruch auf Einräumung von Nutzungsrechten über den vereinbarten Umfang hinaus. Der Fotograf verwendet erkennbare Personenabbildungen nicht ohne Einwilligung für eigene Zwecke (vgl. § 10).

§ 5 Lieferung

  1. Bilder werden grundsätzlich digital in einem gängigen Dateiformat (z. B. JPEG) per Download-Link bereitgestellt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Die reguläre Lieferzeit beträgt bis zu 8 Wochen nach dem Fototermin. Bei Eilaufträgen kann eine verkürzte Lieferzeit gegen Aufpreis vereinbart werden. Lieferfristen verlängern sich bei Krankheit, höherer Gewalt oder fehlender Mitwirkung des Kunden angemessen.
  3. Der Kunde hat gelieferte Bilder unverzüglich auf Vollständigkeit zu prüfen und die Daten selbst zu sichern (siehe § 19).

§ 6 Vergütung, Zahlung

  1. Es gilt die im Angebot genannte Vergütung. Der Fotograf ist Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG. Die Preise sind Endpreise, Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen.
  2. Die Rechnung ist sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Der Fotograf kann eine Anzahlung oder Vorauszahlung verlangen. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregeln; gegenüber Geschäftskunden gilt zusätzlich die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
  3. Die Lieferung der Bilddateien und die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgen erst nach vollständiger Zahlung.

§ 7 Bildgestaltung und Bearbeitung

  1. Die Bilder werden im Stil des Fotografen bearbeitet (Farbe, Kontrast, Helligkeit, Retusche). Geschmacksabweichungen des Kunden begründen keinen Mangel.
  2. Der Fotograf bearbeitet die Bilder mit kalibrierten Geräten. Darstellungsabweichungen auf unkalibrierten Monitoren, Mobilgeräten oder im Druck sind technisch bedingt und kein Mangel.

§ 8 Nachbearbeitung für bestimmte Verwendungszwecke

  1. Auf Wunsch des Kunden erstellt der Fotograf gegen gesonderte Vergütung angepasste Bildfassungen für bestimmte Verwendungszwecke, zum Beispiel:
    • Aufhellung, Kontrast-, Farb- und Schärfeanpassung für Druck oder Web,
    • Konvertierung in ein druckgeeignetes Farbprofil (z. B. CMYK, ICC-Profil nach Vorgabe der Druckerei),
    • Freistellung, Beschnitt und Formatanpassung (z. B. Broschüre, Flyer, Anzeige),
    • Retusche über die Standardbearbeitung hinaus.
  2. Der Kunde teilt dem Fotografen für die Nachbearbeitung den Verwendungszweck sowie technische Vorgaben (Format, Auflösung, Farbprofil) mit. Die Vergütung richtet sich nach dem Aufwand; sie wird vorab im Angebot genannt, sofern der Aufwand absehbar ist. Zwei Korrekturschleifen sind inbegriffen, weitere werden nach Aufwand berechnet.
  3. Die Nachbearbeitung nach Abs. 1 erfolgt durch den Fotografen. Eine Veränderung der Bilder durch den Kunden oder Dritte, die über technische Anpassungen (Zuschnitt, Skalierung, Konvertierung für das vereinbarte Medium) hinausgeht, erfolgt nicht ohne vorherige Zustimmung des Fotografen. Der Fotograf stellt auf Wunsch zur Korrektur bestimmter Aufnahmen die jeweilige bearbeitete Fassung bereit, nicht jedoch die Rohdaten (§ 4 Abs. 3).

§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Das Urheberrecht an allen Fotografien verbleibt beim jeweiligen Urheber (§ 2 UrhG). Es ist nicht übertragbar. Hat ein weiterer Fotograf (§ 4 Abs. 4) mitgewirkt, räumt der Fotograf dem Kunden die Nutzungsrechte auch an dessen Aufnahmen im vereinbarten Umfang ein. Er stellt sicher, dass er hierzu berechtigt ist.
  2. Privatkunden: Der Kunde erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für private Zwecke, z. B. Abzüge, Fotoprodukte, Weitergabe an Familie und private Kontakte sowie private Social-Media-Nutzung unter Nennung des Fotografen. Weitergehende Nutzung, insbesondere kommerzielle und werbliche Nutzung, bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
  3. Die Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung wirksam.
  4. Jede Veränderung der Bilder über technische Anpassungen hinaus (z. B. Filter, Montagen, Beschnitt mit Entstellung, KI-gestützte Veränderung) bedarf der Zustimmung des Fotografen. Die Verwendung der Bilder zum Training von KI-Systemen ist untersagt.
  5. Bei jeder Veröffentlichung nennt der Kunde den Fotografen in der Form „Foto: BK-Fotomomente“, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Geschäftskunden kann der Fotograf bei fehlender Nennung einen Zuschlag von 100 % der vereinbarten Lizenzvergütung verlangen, sofern der Kunde nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
  6. Bei unberechtigter Nutzung kann der Fotograf Unterlassung und Schadensersatz verlangen. Als Schaden gilt mindestens eine Vergütung in Höhe der marktüblichen Lizenz (z. B. nach den MFM-Bildhonoraren).

§ 10 Personenabbildungen und Einwilligung

  1. Der Fotograf darf Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, für eigene Werbezwecke (Website, Social Media, Galerien, Flyer, Portfolio) nur mit Einwilligung der abgebildeten Personen nutzen. Die Einwilligung ist keine Bedingung für die Durchführung des Auftrags.
  2. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Bereits erfolgte Veröffentlichungen in gedruckten Medien müssen nicht zurückgerufen werden.
  3. Der Kunde stellt sicher, dass er bei der Nutzung der Bilder (insbesondere bei gewerblicher Nutzung) die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen, auch gegenüber Dritten, selbst einholt. Dies gilt insbesondere, wenn er die Bilder als Auftraggeber veröffentlicht.

§ 11 Mängel, Gewährleistung

  1. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung schriftlich zu rügen. Geschmacksfragen, Darstellungsabweichungen und der gewählte Stil sind keine Mängel.
  2. Der Fotograf hat zunächst das Recht zur Nacherfüllung (Nachbearbeitung oder Neulieferung). Gewährleistungsrechte des Verbrauchers nach den gesetzlichen Vorschriften bleiben unberührt.

Abschnitt B – Besondere Bedingungen für Geschäftskunden

§ 12 Gewerbliche Lizenz

  1. Für gewerbliche Aufträge (z. B. Firmenporträts, Teamfotos, Produktfotos, Broschüren, Werbung, Webseiten, Print- und Online-Medien) gilt statt § 9 Abs. 2 diese Regelung.
  2. Art und Umfang der Nutzung werden im Angebot oder in der Auftragsbestätigung festgelegt, und zwar nach
    • Medium (z. B. Broschüre, Website, Social Media, Anzeigen, Messestand),
    • Dauer (z. B. 1 Jahr, 5 Jahre, unbefristet),
    • Gebiet (z. B. Deutschland, EU, weltweit),
    • Auflage und Stückzahl (bei Printprodukten),
    • Ausschließlichkeit (einfach oder ausschließlich).
  3. Ohne abweichende Vereinbarung wird ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die im Angebot genannte Verwendung im Unternehmen des Kunden eingeräumt. Jede darüber hinausgehende Nutzung, z. B. in anderen Medien, für andere Kampagnen, in anderen Gebieten oder durch Dritte (Agenturen, Franchisenehmer, Konzerngesellschaften), muss gesondert vereinbart und vergütet werden. Die Weitergabe an Druckereien und Agenturen, die für den Kunden im Rahmen der vereinbarten Nutzung arbeiten, ist gestattet.
  4. Die Rechtseinräumung erfolgt nach dem Zweckübertragungsgrundsatz (§ 31 Abs. 5 UrhG). Nutzungsrechte, die nicht ausdrücklich eingeräumt sind, verbleiben beim Fotografen.
  5. Die Lizenz ist Bestandteil der Vergütung. Eine Erweiterung des Nutzungsumfangs bedarf einer neuen Vereinbarung; der Kunde wendet sich dafür vorab an den Fotografen, der ihm ein Angebot unterbreitet.

§ 13 Mitwirkung, Freigabe und Briefing bei Geschäftskunden

  1. Der Kunde stellt dem Fotografen vor dem Termin alle für die Auftragsdurchführung nötigen Informationen bereit (Briefing, Verwendungszweck, Medium, technische Vorgaben der Druckerei). Der geplante Verwendungszweck ist Grundlage der Preisbildung.
  2. Bilder gelten als abgenommen, wenn der Kunde sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung rügt oder wenn er sie veröffentlicht.
  3. Wünscht der Kunde die Bilder in einem bestimmten Look (z. B. heller, kontrastreicher, anderer Farbraum), erfolgt dies nach § 8 als gesonderte Nachbearbeitung. Fehlt ein Briefing, ist ein Look im üblichen Stil des Fotografen vertragsgemäß.

§ 14 Freistellung und Referenzrecht

  1. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit seiner Veröffentlichung verantwortlich (z. B. Einwilligungen abgebildeter Mitarbeiter, Markenrechte, Hausrecht, Wettbewerbsrecht). Er stellt den Fotografen von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer vom Kunden gewählten Nutzung beruhen.
  2. Der Fotograf darf die Bilder, soweit keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen, als Referenz nutzen (Portfolio, Website, Social Media), auch bei Geschäftskunden. Der Kunde kann dem schriftlich vor Auftragserteilung widersprechen. Geschäftsgeheimnisse und vereinbarte Sperrfristen werden gewahrt.

Abschnitt C – Schlussbestimmungen

§ 15 Widerruf bei Verbrauchern

Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das aber bei Verträgen über Dienstleistungen zu einem bestimmten Termin (z. B. Fotoshootings, Hochzeiten) nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB ausgeschlossen ist. Bei maßgefertigten Produkten (z. B. Fotobücher mit Personalisierung) besteht kein Widerrufsrecht nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Die gesetzliche Widerrufsbelehrung wird gesondert zur Verfügung gestellt.

§ 16 Haftung

  1. Der Fotograf haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Fotograf nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
  3. Bei Verlust oder Beschädigung von Bilddaten, etwa durch Defekt, höhere Gewalt oder Krankheit, haftet der Fotograf nach den gesetzlichen Vorschriften. Er trifft angemessene Sicherungsmaßnahmen, kann aber eine dauerhafte Speicherung und Wiederherstellung nicht garantieren.
  4. Fällt der Fotograf aus (z. B. Krankheit, Unfall), kann er einen gleichwertigen Ersatzfotografen stellen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, sofern der Ausfall nicht vom Fotografen zu vertreten ist.

§ 17 Datenschutz

Der Fotograf verarbeitet personenbezogene Daten nach der DSGVO. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website.

§ 18 Eigentum

Gelieferte Fotoprodukte (Abzüge, Alben) bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Fotografen. Die Rechte aus § 9 und § 12 bleiben unberührt.

§ 19 Archivierung

  1. Der Fotograf ist nicht zur dauerhaften Archivierung verpflichtet. Er bewahrt Bilddaten in der Regel mindestens 12 Monate nach Lieferung auf und darf sie darüber hinaus nach eigenem Ermessen weiter archivieren, ohne dazu rechtlich verpflichtet zu sein. Der Kunde kann die Löschung seiner Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verlangen.
  2. Der Kunde ist selbst für die Sicherung der gelieferten Daten verantwortlich. Eine längere Archivierung kann gegen Entgelt vereinbart werden.

§ 20 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen werden.
  2. Gerichtsstand ist bei Geschäftskunden und Kaufleuten der Sitz des Fotografen.
  3. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  5. Der Fotograf ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.